AU-Richtlinie zur Partikelmessung ab 2023
01.Unsere Garantien
Bei dem von uns entwickelten Reinigungsverfahren werden die Rußfilter von jeglichen Rückständen (Ruß und Asche) befreit und besitzen nach der Reinigung weitestgehend die technischen Eigenschaften eines Neufilters. Durch unser schonendes, thermisch-mechanisches Reinigungsverfahren wird das Filtermaterial (Keramik und Gehäuse) nicht angegriffen und die Filter sind zu ca. 98% gereinigt. Wir sind von unserem Reinigungsverfahren so überzeugt, dass wir Ihnen folgende Garantien geben:
Sauberkeits-Garantie
Die bei uns gereinigten Rußfilter werden so lange und so oft gereinigt, bis diese zu ca. 98% von den Ruß- und Ascheresten befreit sind und die Messwerte eines Neufilters erreichen.
Geld-zurück-Garantie
Wenn der Filter auch nach mehreren Reinigungsversuchen nicht den von uns geforderten Differenzdruck erreicht, dann müssen Sie auch nichts für die Reinigung bezahlen. Der Filter geht dann als „ungereinigt“ und nicht mehr verwendbar an Sie zurück. Sie zahlen lediglich die Versandkosten.
Zufriedenheits-Garantie
Wir geben auf unsere Reinigungsleistung 6 Monate Garantie … ohne WENN und ABER!* Sollte ihr Filter innerhalb dieser Zeit erneut beladen sein (z.B. durch Fehler bei Rückstellungen oder defekte Bauteile im Motor), dann reinigen wir diesen noch einmal – kostenfrei – für Sie.
02.Sie haben Probleme mit Ihrem Partikelfilter nach der 6-monatigen Garantiezeit?
Dann bieten wir Ihnen eine erneute Reinigung für eine pauschale Aufwandsentschädigung von 150,- Euro inkl. Mehrwertsteuer und Rückversand an. Dieser Sonderreinigungspreis gilt bis max. 12 Monate nach der 1. Reinigung! Diese Garantie ist ein freiwilliger Service der Barten GmbH und gilt nicht für die Erstattung von Ein- und Ausbaukosten oder jeglicher Folgeschäden durch erneut verstopfte Rußfilter.
Sie haben Ihren Partikelfilter über eine unserer Partnerwerkstätten ausbauen und reinigen lassen? Dann gewähren wir Ihnen sogar 1 Jahr Garantie … ohne WENN und ABER!*
*WICHTIG
Trotz dieser Garantie muss der von uns gereinigte Partikelfilter von einer Fachwerkstatt ordnungsgemäß verbaut und in der Motorsteuerung zurückgesetzt werden. Hierzu ist vom Kunden ein Nachweis (Rechnung Werkstatt) zu erbringen!